Spezielle Förderungsangebote

Integrierte Förderung (IF)

Grundsatz

Schulische Integration heisst, Schülerinnen und Schüler in der Volksschule ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Muttersprache oder Nationalität, ihrer körperlichen oder geistigen Voraussetzungen gemeinsam an Bildung und Erziehung teilhaben lassen.

An unserer Schule werden alle Kinder mit besonderen Förderbedarf in der Regelklasse integrativ gefördert.

 

Integrative Förderung als Prävention (IFP)

Die Integrative Förderung im Sinne der Prävention zielt auf Förderung bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten und bei besonderer Begabung.

Im Sinn der Prävention ist ein Anspruch auf Unterstützung bereits gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler von Behinderung oder von vorübergehenden Schulschwierigkeiten bedroht oder besonderes begabt sind.

Die Förderung erfolgt rasch und unbürokratisch und ist mit wenig Ressourcenaufwand möglich. Es ist normal, dass bei Schülerinnen und Schülern vorübergehende Schwierigkeiten auftreten können, die mittels Prävention zielgerichtet in einem frühen Stadium, aufgefangen werden. Alle Schülerinnen und Schüler können von der Prävention profitieren. Integrative Förderung als Prävention findet grundsätzlich innerhalb der Klasse statt.

Diese Massnahme ist ein fester Bestandteil der Schule Bonaduz und wird mit zwei Unterrichtseinheiten pro Woche von einer heilpädagogischen Fachperson in jeder Klasse inkl. Kindergarten unterstützt.

 

Integrative Förderung ohne Lernzielanpassung (IFoL)

Die Integrative Förderung ohne Lernzielanpassung erfolgt insbesondere bei Teilleistungsschwächen.

Schülerinnen und Schüler, die Teilleistungsschwächen wie z.B. Lese- Rechtschreib- und Rechenschwäche sowie Verhaltens- oder Wahrnehmungsschwierigkeiten aufweisen, die nach längerer Krankheit in die Schule zurückkehren, die Unterstützung benötigen beim Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten oder eine besondere Begabung aufweisen, werden im Rahmen des geltenden Lehrplans gefördert.

Diese Förderung löst die früheren Einzeltherapien bei Legasthenie und Dyskalkulie ab. Sie erfolgt in der Regel integrativ.

 

Integrative Förderung mit Lernzielanpassung (IFmL)

Eine Lernzielanpassung erfolgt, wenn eine deutliche und anhaltende Überforderung bei der Bewältigung der schulischen Anforderung vorliegt. Ursachen dieser Überforderung können auch komplexe Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten beinhalten. Die Lernzielanpassung kann hilfreich sein, wenn bisherige Fördermassnahmen die schulische Überforderung nicht zu beseitigen vermochten oder mit der Lernzielanpassung ein hoher Leidensdruck gemildert wird. Das Angebot ersetzt die bisherige Form der Beschulung der integrativen Kleinklasse (IKK). Für die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler gelten individuelle Lernziele.

Für eine Lernzielanpassung muss ein schulpsychologisches Gutachten eigenholt werden. Der Entscheid über die Umsetzung der Lernzielanpassung obliegt der Schulträgerschaft.

 

Pädagogisch-therapeutische Massnahme (PTM) - Logopädie und Psychomotorik

Die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen zielen auf Förderung in der Sprach bzw. in der Motorik. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Logopädie.

 

Förderunterricht für Fremdsprachige (FfF)

Kinder, die ohne oder mit sehr wenig Deutschkenntnissen in Bonaduz zur Schule gehen, sollen möglichst schnell Kontakt mit der deutschen Sprache erhalten. Je schneller sie Deutsch sprechen und lesen können, umso schneller können sie dem Regelunterricht folgen und integriert werden.

Als intensive Starthilfe können anfänglich mehrere Lektionen pro Woche bewilligt werden. Ab einem gewissen Stand werden die Lektionen reduziert.