Urlaub, Jokertage
Urlaube
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig und pünktlich zur Schule zu schicken. Diese darf nicht ohne zwingenden Grund versäumt werden.
Werden für einen Urlaub mehr als die zwei frei zur Verfügung stehenden Jokertage benötigt, muss ein Gesuch eingereicht werden.
Jokertage
Gemäss kantonalem Schulgesetz hat der Schulrat die Möglichkeit mit der Einführung von Joker-Tagen den Schüler/-innen und auf Wunsch der Erziehungsberechtigten Urlaub zu gewähren, der nicht an traditionelle Gründe (wie z. B. Arztbesuche) gebunden ist.
An unserer Schule haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, pro Schuljahr zwei Joker-Tage zu beziehen, sofern ihnen und den Erziehungsberechtigten ein Grund wichtig genug erscheint, der Schule fern zu bleiben. Die Jokertage können auch als Halbtage bezogen werden.
Das genaue Vorgehen zum Bezug von Joker-Tagen ist im Absenzenreglement Schule Bonaduz festgehalten.