Schülerunfallversicherung

Gemäss kantonalem Volksschulgesetz (1. August 2013), ist  jede Gemeinde verpflichtet eine Schülerunfallversicherung abzuschliessen. Diese Unfallversicherung deckt die Leistungen bei Unfall-Invalidität und Unfall-Tod.

Die Schülerunfallversicherung kommt bei Krankheit und Bagatellunfall nicht zum Tragen. Diesen Bereich deckt die private obligatorische Krankenkasse und Unfallversicherung. Für diese Versicherung sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.

Das Informationsblatt gibt Ihnen als Versicherten in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages.

Informationsblatt