Regelung Ausfall von Lehrpersonen

Bei Ausfall von Lehrpersonen müssen gemäss Schulgesetz die Blockzeiten am Vormittag eingehalten werden.

  1. Die Klassenlehrperson informiert Sie über die Abwesenheit.
  2. Eltern, die für den ersten Morgen keine individuelle Lösung haben, melden ihr Kind bis 07.45 Uhr (in der Regel bei der Lehrperson) für eine Betreuung an. Sie erhalten dann von der Lehrperson, der Schulleitung oder dem Schulsekretariat weitere Informationen (Zuteilung Partnerklasse etc.).
  3. Achtung: bei Krankheit der Klassenlehrperson findet der Unterricht bei den Fachlehrpersonen statt!
  4. Die Schulleitung versucht so schnell wie möglich, spätestens ab dem 3. Tag, eine Stellvertretung einzusetzen. (Für den Religionsunterricht sind die Landeskirchen zuständig).

 

Informationen bei Ausfall von Fachlehrpersonen:

  • Fällt der Unterricht im Fach Textiles Gestalten aus, übernehmen andere Lehrpersonen im Sinne einer Beaufsichtigung die Gruppe oder Klasse.
  • Die Religionslehrperson meldet ihren Unterrichtsausfall so früh wie möglich der Klassenlehrperson oder evtl. der zuständigen Fachlehrperson. Diese Lehrperson übernimmt die Gruppe.
  • Fällt eine Lehrperson sehr kurzfristig am Vormittag aus, übernehmen andere Lehrpersonen im Sinne einer Beaufsichtigung die Klasse für die restliche Unterrichtszeit.