Arzt, Zahnarzt

Obligatorischer schulärtzlicher Untersuch

Seit August 2005 sind neuen Richtlinien zum schulärztlichen Dienst in Kraft getreten. Neu werden schulärzlichen Untersuchungen nur noch zum Zeitpunkt des Schulein- und des Schulaustritts vorgenommen. Diese Untersuchungen werden vom persönlichen Hausarzt durchgeführt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten leiten anschliessend die offiziellen Formulare über die Klassenlehrperson an den Schularzt weiter.

Informationen entnehmen Sie dem

Merkblatt fuer den schulaerztlichen Untersuch

Information Schularzt: Windpocken

 

Obligatorischer Zahnarztuntersuch

Jeweils im Januar findet für alle Schulkinder der obligatorische Zahnuntersuch statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten entscheiden selber, ob sie diesen Untersuch bei ihrem Privatzahnarzt oder beim Schulzahnarzt vornehmen lassen.

Informationen entnehmen Sie dem 

Merkblatt obligatorischen Zahnuntersuch